Traummobil in Aussicht
Finden Sie Ihr ideales Reisemobil: So treffen Sie die richtige Wahl für Ihren Urlaub.
Vor dem Kauf eines Campers sollten wichtige Kriterien wie Preis, Fahrzeugtyp, Ausstattung und Reiseziele genau überlegt werden. Eine gründliche Planung sorgt für den passenden Camper und einen stressfreien, mobilen Urlaub.
Der Urlaub mit dem Reisemobil ist trotz einer merklichen Kaufzurückhaltung nach wie vor extrem gefragt. Kein Wunder bei einem Bestand von über 1.000.000 Reisemobilen in Deutschland. Obwohl der Campervan in der Zulassungsstatistik erneut etwas Federn lassen musste, macht er immer noch die Hälfte der neu zugelassenen Reisemobile in Deutschland aus. Kompakte, multifunktionale Campingbusse mit Aufstelldach, die Urban Vans oder Microcamper, sind die Verlierer auf dem Markt und haben drastische Anteile verloren. Individualausbauten und Allrad-Camper verzeichnen hingegen eine erhöhte Nachfrage und scheinen die großen Gewinner für das Jahr 2026 zu sein.
Die Marktbereinigung und erste Anpassung der Hersteller und des Handels an die aktuellen Marktbedingungen lassen den Einstieg in das Campingbusvergnügen zur Zeit mit Preisen ab 50.000,– Euro in reisefertiger Ausstattung zu, mit der Tendenz zu Verkaufspreisen unter der magischen 50.000,– Euro Grenze bei Einsteigerserien.
Kaufberatung
Grundvoraussetzung vor dem Kauf eines Campers ist in jedem Fall die Erstellung eines persönlichen Anforderungsprofils. In einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten sollte man sich zu Hause und in aller Ruhe über die Art und Weise des zukünftigen mobilen Urlaubs klar werden. Diese Entscheidung ist wichtig, um genau das Reisemobil zu finden, das möglichst viele der Anforderungen erfüllt, die in diesem gemeinsamen “Brainstorming” erarbeitet wurden. Auch wenn sich die Diskussionen etwas länger hinziehen, bitte auf jeden Fall allen Familienmitgliedern die Möglichkeit geben, ihre Argumente pro oder contra zu artikulieren. Das erspart unter Umständen späteren Streit und eröffnet die Chancen auf entspannte, gemeinsame Urlaubswochen.
Und das sind die wichtigsten Kriterien, die vor dem Kauf eines Reisemobils gemeinsam besprochen und geprüft werden sollten:
INFO
EURO 6 & EURO 7
Begleitet uns die EURO 6-Norm seit Jahren, schrittweise in strengerer Emissionsanforderungen, ist seit dem 1. Januar 2026 für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeug EURO 6e in der EU verbindlich.
Unsicherheit besteht bei vielen dennoch in der Unterscheidung und Bedeutung der Bezeichnungen EURO 6 und EURO VI. Im Grunde ist auch das ganz einfach erklärt.
Die Norm EURO E 6 gilt für alle Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm), wobei die Genehmigung für eine fest definierte Motor/Chassis-Kombination als eine Einheit erteilt wird.
Die Norm EURO E VI gilt für Lkw, wobei der Motor, beziehungsweise die Motorfamilie, als eigenständige technische Einheit genehmigt ist und dementsprechend in unterschiedliche Chassis eingebaut werden darf.
Diese Klassifikation bleibt uns auch zukünftig in den Normen EURO E 7 und EURO E VII erhalten.
Apropos, ab dem 29. November 2026 greifen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1257 - sprich EURO 7 - zunächst nur für neu entwickelte Fahrzeugtypen (neue Typgenehmigungen). Ende 2027 erfassen sie schließlich alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Für Busse, Lkw und bestimmte Anhänger folgen gestaffelte Termine bis 2029. Bestandsfahrzeuge bleiben unberührt und eine Nachrüstpflicht besteht ebenfalls nicht.
Hersteller müssen demnach sicherstellen, dass neue Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, einschließlich Motoren, Antriebsbatterien, Bremssystemen, Reifen und Emissionsminderungssystemen, ab den einschlägigen Geltungszeitpunkten über eine Euro 7 Typgenehmigung verfügen. Materiell erfasst werden Abgasemissionen (Partikelzahlgrenzwerte auf PN10 Basis ≥ 10 nm), Verdunstungsemissionen, Nicht-Abgas-Emissionen also Bremsen- und Reifen-Abrieb (3 mg/km pro Fahrzeug für Primärenergie-Verbrauch) sowie – für elektrifizierte Antriebe – die Dauerhaltbarkeit von Traktionsbatterien (Fahrzeugklasse M1: 80 % bis fünf Jahre/100.000 km und 72 % bis acht Jahre/160.000 km und die Dauerhaltbarkeit der Emissionsminderungssysteme über festgelegte Lebensdauern (bis 160.000 km oder acht Jahre (Hauptlebensdauer) mit anschließender zusätzlicher Lebensdauer bis 200.000 km oder 10 Jahre).
Preis
In welcher Preisklasse soll der zukünftige Van liegen? Wird eher ein Neu- oder ein günstigeres Gebrauchtfahrzeug ins Auge gefasst? Barkauf, Leasing oder Finanzierung? Ist in diesem Punkt, der den finanziellen Spielraum definiert, bereits eine erste Entscheidung gefallen, hat sich der in Betracht kommende Kreis der “Wunschmobile” wahrscheinlich schon erheblich reduziert, die Auswahl wird, oft nicht ganz freiwillig, deutlich einfacher.
Typ
Steht ein alltagstauglicher Campingbus mit Aufstelldach, ein Van mit Sanitärraum oder ein luxusbetonter Kastenwagen auf dem Wunschzettel? Wie viel Platz, Arbeits- und Schlafmöglichkeiten werden gebraucht? Soll das Mobil ganzjährig genutzt werden? Ist private und/oder geschäftliche Nutzung geplant? Welche Urlaubsart wird bevorzugt? Autarkes Reisen mit Übernachtungen auf Stellplätzen oder eher der Besuch von Campingplätzen? Gibt es eine gesicherte und überdachte Unterstellmöglichkeit, oder muss das Mobil auf einen Stellplatz, in eine Garage oder unter einen Carport passen? Ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll?
Grundriss
Wie viele Personen machen in der Hauptsache Urlaub mit dem geplanten Van? Wie viele Schlaf- und gesicherte Sitzplätze sind dafür erforderlich? Reicht die zulässige Gesamtmasse für die Crew mit Ausrüstung? Ist ein Familienurlaub mit Kindern geplant, muss der Camper mit mehreren Schlafplätzen natürlich größer ausfallen, eventuell sind separate Stockbetten oder ein optionales Aufstelldach für die Kinder nötig. Für das allein reisende Paar kann ein kompaktes Kastenwagenmobil mit einem Doppelbett im Heck und einer Dinette hinter den Fahrersitzen völlig ausreichend sein.
Urlaubsziel
Wohin soll die erste Reise gehen? Welche Urlaubsregionen werden bevorzugt? Wie viele Urlaubswochen pro Jahr sind geplant? Vanlifer haben grundsätzlich andere Ansprüche an den Van als „Normalos“, längere Urlaubsreisen in nordisch-kühle Regionen erfordern grundsätzlich eine andere Technik und Ausstattung, als kurze Wochenendtrips oder Urlaubswochen im sommerlichen Süden. Möchte man weitgehend mobil und autark unterwegs sein, dann müssen Heizung und die Versorgung mit Frischwasser, der Gasvorrat oder die Energiebevorratung entsprechend ausgelegt sein.
Die Ausstattung
Wie wichtig ist Luxus im geplanten Camper? Wer hauptsächlich auf langen Strecken im Ausland unterwegs ist, sollte mehr auf kompakte Fahrzeugmaße und Fahrkomfort, als auf eine üppige und luxuriöse Innenausstattung des Campers achten. Wobei man grundsätzlich davon ausgehen sollte, dass Toilette und Dusche ebenso an Bord sein sollten, wie ausreichende Schlafmöglichkeiten, Kochgelegenheit und gesicherte Sitzplätze für alle Mitreisenden. Ob Komfortpakete, Fußbodenheizung, Solaranlage, Backofen, TV-Satanlage, Mikrowelle, Fahrradträger, Markise und andere Zusatzausrüstungen das Campingleben unterwegs verschönern sollen, das wird spätestens die maximale Zuladung und der Geldbeutel entscheiden.
Fachwerkstatt
Nicht zu vergessen ist die Frage, ob ich einen vertrauenswürdigen Händler oder eine Fachwerkstatt mit dem erforderlichen Equipment für Freizeitfahrzeuge in erreichbarer Nähe habe? Beim Fachhändler ist man mit Sicherheit auf der sicheren Seite, denn der Handel muss auch bei Gebrauchtfahrzeugen und Werkstattleistungen Gewährleistung geben. Nicht jede Kfz-Werkstatt hat die technischen Möglichkeiten, einen Camper regelmäßig zu warten und zu reparieren.
Probefahrt
Was im Pkw-Bereich Usus ist, sollte im Reisemobil zur absoluten Pflicht gehören, eine ausführliche Probefahrt. Ein Camper ist sehr viel komplexer als ein normaler Pkw mit lediglich 5 Sitzplätzen und einem Kofferraum. Auch wenn die Anschaffung des zukünftigen Reise- oder Freizeitmobils mit Hilfe der Prüfungskriterien eigentlich schon beschlossene Sache ist, sollten Sie dem Rat erfahrener Camper folgen und vor dem Kauf eine etwa einwöchige Probefahrt mit Kind und Kegel in ihrem Wunschmodell unternehmen. Nur auf diese Weise können Sie sicher sein, ob Ihre Entscheidung für diesen Camper, für diese Grundrisslösung, für diese Ausstattung und für die Platzbedürfnisse ihrer Familie oder der Mitreisenden auf Dauer Bestand hat. Ein seriöser Händler wird auf Ihren Wunsch nach einer "Probetour", mit Verständnis reagieren und diesem mittels eines Miet-Campers gerne nachkommen. Häufig entpuppen sich theoretisch geplante Anforderungen in der Praxis nur sehr bedingt und wenig alltagstauglich! Auf jeden Fall ist es sehr viel günstiger, die für Ihre Zwecke unzweckmäßigen Details, vorab bei einem Mietcamper aufzudecken, als erst im Urlaub mit dem eigenen Reisemobil. Sollten Sie sich dann für einen Neukauf bei diesem Händler entschließen, wird dieser Ihnen die angefallene Mietgebühr in der Regel, zumindest anteilig, anrechnen - also das sollte wahrhaftig kein Problem sein.
Messekauf
Noch ein paar Worte zum Kauf von Freizeitfahrzeugen auf Messen oder Händlerveranstaltungen. Überall dort, wo mit Messerabatt, Sonderpreis, bunten Plakaten, supertollen Angeboten und einmaligen Preisreduzierungen gearbeitet und geworben wird, ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste! Kein Hersteller, kein Händler und kein Verkäufer hat etwas zu verschenken. Augen auf, Preise und Konditionen vergleichen, die Gründe und die Dauer der Rabattierung erfragen, Garantie- und Gewährleistungen überprüfen, Zubehör- und Ausstattungsliste mit dem “Topangebot” vergleichen, nach Zusatzkosten wie Überführung, Zulassung, Mehrwertsteuer und ähnliches fragen… kurz auf einen Punkt gebracht: Lassen Sie sich nie zu einem Spontankauf verleiten, überprüfen Sie zu Hause das schriftliche Angebot des Verkäufers in aller Ruhe, lassen sie einen neutralen Fachmann einen Blick in das Angebot werfen, überschlafen Sie Ihre Entscheidung, denn ein seriöser Händler oder Verkäufer hat dieses “Superangebot” auch noch einen Tag später am Start.
Gebrauchtkauf
Der riesige Caravaning-Boom, der durch die Pandemie die letzten Jahre noch stark geförderte wurde, hatte auch den Gebrauchtwagenmarkt quasi leer gefegt und die Preise explodieren lassen. Diese Angebotsknappheit hat sich inzwischen aufgelöst, auch die Gebrauchtwagenpreise haben sich – wenn auch auf hohem Niveau – einigermaßen normalisiert. Das Kraftfahrtbundesamt KBA vermeldete 2024 erstmalig einen Bestand von über 1 Millionen Reisemobilen in der Bundesrepublik Deutschland. Zeitgleich berechnete der Herstellerverband CIVD das Durchschnittsalter aller registrierten Reisemobile auf rund 12,7 Jahren mit einer leicht steigender Tendenz. Die lange Lebensdauer der Reisemobile und der momentane Boom im Reisemobilbereich spiegelt sich natürlich auch in den Preisen der Gebrauchtfahrzeuge wider. Das heißt: Gute Gebrauchte sind immer noch Mangelware und werden entsprechend teuer gehandelt. Zwei Wege stehen dem Kauf-Interessenten offen: Der Kauf beim Händler oder die Suche nach Privatangeboten.
Fachhandel
Wenn man nicht Reisemobil-Fachmann oder alter Hase mit jahrelanger Erfahrung ist, sollte man seinen “Gebrauchten” beim Fachhändler kaufen. Der Grund ist einfach: Der Händler bietet eine große Auswahl, kennt den Wagen meist genau, kann informieren und beraten und hat oft ebenso günstige Angebote wie der Privatmann, der über Annonce in der Zeitung oder im Internet verkauft. Zudem, und das ist ein ganz wichtiger Aspekt, muss der Händler, im Gegensatz zum Privatmann, die gesetzlich übliche Gebrauchtfahrzeug-Gewährleistung von einem Jahr geben. Viele Händler sind in Deutschland dem Deutschen Caravaning Handelsverband DCHV e. V. angeschlossen. Dieser garantiert einen gesicherten Qualitätsstandard.
Fahrzeug – Papiere
Der erste Blick nach genauer Inspektion des ausgesuchten Fahrzeugs sollte Prüfberichten, Fahrzeugpapieren und gegebenenfalls dem Service-Scheckheft und dem Dichtigkeitsservice gelten. Eine frische Hauptuntersuchungs-Plakette und eine gerade erfolgte Gasprüfung sind neben einem guten Gesamteindruck erste Indizien für einen guten Allgemeinzustand. Aufschlussreich ist auch ein Blick ins Inspektionsheft. Dieses Dokument gibt Auskunft – mit Stempel und Datum beglaubigt – darüber, ob regelmäßige Kundendienste wie die jährliche Dichtigkeitsprüfung oder der Generalcheck während der Garantie beim Händler durchgeführt wurden. Ein seriöser Händler hat sicher kein Problem damit, das ausgewählte Fahrzeug beim ADAC (siehe unten), TÜV oder der Dekra vorzuführen und begutachten zu lassen. Die Gebühren dafür sind ganz sicher gut angelegtes Geld.
Qualitäts-, Norm- und Gütesiegel
Ein wichtiger Hinweis für Qualität und normgerechte Verarbeitung des Vans – gerade bei Importfahrzeugen – können Gütesiegel wie das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit), eine europaweite CE-Kennzeichnung von eingebauten Geräten und Teilen oder DIN-EN Hinweise für normgerechte Ausführung und Verarbeitung bestimmter Bereiche im Reisemobil sein.
Der Kaufvertrag
Ist die endgültige Entscheidung für ein Mobil gefallen, geht es an die rechtlich verbindliche Art, den Kauf abzuschließen. Vetragspartner ist immer der verkaufende Händler, er muss letztlich den Vertrag erfüllen und ist Ansprechpartner für den Käufer. Hersteller und Händler, aber auch Autoclubs bieten für den eigentlichen Kaufvertrag Muster- und Formverträge an, die vertragsmäßig garantierte zulässige Gesamtmasse, Achslasten und Garantien beinhalten. Bei Abschluss des Kaufvertrages und beim Abholen des neuen Urlaubsgefährts sollte eine fachkundige Person anwesend sein, die gegebenenfalls als Zeuge fungieren kann. Die Devise muss heißen: Alles schriftlich, einfach formulieren und nichts verschweigen! Jedes besprochene Detail im Kaufvertrag festhalten, beigefügte Unterlagen wie Prospekte werden Bestandteil des Vertrages.
Ein penibel erstellter Kaufvertrag, der selbstverständlich auch eine geleistete Anzahlung dokumentiert oder Zahlungsmodalitäten und den Preis oder die Art der Finanzierung enthält, kann später jede Menge Ärger vor Gericht ersparen. Der Kaufvertrag sollte mit dem Satz enden: „Dem Kaufvertrag liegen die Ausstattungs- und Preisliste sowie beim Gebrauchtkauf das besichtigte Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer zugrunde. Technische und optische Abweichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Käufer.“ Jede Abweichung von zugesicherten Eigenschaften schriftlich festhalten und sich vom Verkäufer gegenzeichnen lassen.
Worst-Case
Sollten gravierende Mängel festgestellt werden, unbedingt die Abnahme verweigern, auch dann, wenn ein geplanter Urlaub dadurch gefährdet wird. Achtung: Dem Händler steht nach § 326 BGB eine Entschädigung bei nicht begründeter Abnahmeverweigerung zu. Will der Händler die Abnahme eines mangelhaften Fahrzeuges erzwingen, müsste er klagen und die bei einer eventuellen Wandlung anstehenden Kosten gehen erst einmal zu seinen Lasten. |
Gebrauchtwagen-Check
Der ADAC bietet einen Caravan- und Wohnmobil-Gebrauchtwagen-Check an, der in Zusammenarbeit mit dem Caravaning-Gutachter-Fachverband (CGF) ab sofort deutschlandweit durch ausgebildete Sachverständige des CGF durchgeführt. Für teilnehmende Händler werden zwei Varianten angeboten: „Classic“ und „Premium“ zu Preisen ab 199,– Euro (netto). Der Check dauert in aller Regel zwei Stunden, je nach Kategorie und Umfang länger und wird wie folgt abgewickelt:
Info
Gewährleistung und Garantie werden häufig verwechselt, sind aber grundverschiedene rechtliche Konstellationen.
Gewährleistung (Sachmängelhaftung) bezieht sich auf die Mängelfreiheit der Sache. Sie ist gesetzlich festgeschrieben, gilt zwei Jahre ab Kaufdatum und richtet sich an den Hersteller der Sache. Für den Fahrzeugbereich hat vor allem das Gewährleistungsrecht Bedeutung.
Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller oder dem Händler. Sie ist in Ausführung und Zeit frei formulierbar und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Beispiel: Die Dichtigkeitsgarantie des Herstellers ist an eine regelmäßige Inspektion in der Fachwerkstatt geknüpft.