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Kaufberatung von Claus-Detlev Bues

Safety first

Sichere Basis - sicherer Urlaub

Seit Juli 2027 müssen alle neu zugelassenen Reisemobile der EU-Verordnung GSR II B entsprechen. Welche Assistenzsysteme werden Pflicht?

Warum überhaupt das Ganze? Das Hauptziel der EU-Verordnung 2019/2144 (GSR II B, General Safety Regulation) ist es, die Zahl von Verkehrstoten und Schwerverletzten zu verringern. Die EU schätzt, dass die neuen Sicherheits- und Assistenztechnologien bis 2038 über 25.000 Menschenleben retten und mindestens 140.000 schwere Verletzungen verhindern können. Wie sind die aktuellen Zahlen? Während in Deutschland 1970 noch 21.300 Menschen im Straßenverkehr ums Leben kamen, lag die Zahl zuletzt bei 2.830 Toten. Die Insassen von Wohnmobilen haben daran nur einen verschwindend geringen Anteil. Lediglich rund zehn Wohnmobile sind in Deutschland an tödlichen Unfällen beteiligt. 

Sicherheits-Kür: Der Seitenwind-Assistent ist nicht verpflichtend gefordert, aber insbesondere bei großen und hohen Reisemobilen, sehr sinnvoll. © Werk

N1 oder N2?

Seit Juli 2026 gilt die Verordnung für alle neu zugelassenen Reisemobile. Die Basisfahrzeug-Klasse entscheidet, welche Bestimmungen erfüllt werden müssen. So sind die leichteren Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht von weitreichenderen Regelungen betroffen als die schwereren Fahrzeuge. Die Basisfahrzeuge von Wohnmobilen sind laut EU-Richtlinie 2018/858 meist Güterfahrzeuge und gehören je nach Gesamtgewicht zur Fahrzeugklasse N1 (bis 3,5 Tonnen) oder N2 (über 3,5 Tonnen). Kleinere Wohnmobile selbst werden der Fahrzeugkategorie M1 (Personenbeförderung bis 8 Personen plus Fahrer) zugeordnet. Laut Kraftfahrtbundesamt KBA werden Wohnmobile durch den Umbau und die speziellen Anforderungen wie Kochstelle, Bett, Tisch und Stauraum zu den Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung („Special Purpose Vehicle“) gerechnet. Sind alle Kriterien erfüllt, mutiert das Fahrzeug zu einem Fahrzeug zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung (M1SA). Dann gilt die Durchführungsverordnung 2022/2236, auch GSR II B genannt, für alle diese Fahrzeuge. 

Reisemobilhersteller sind von den Chassis der Basisfahrzeug-Herstellern abhängig und darauf angewiesen, dass alle Assistenzsystem pünktlich zur Verfügung stehen. Das dürfte bei Ausbaufahrzeugen wie Kastenwagen oder Teilintegrierten kein großes Problem sein. Anders sieht es bei vollintegrierten Aufbaufahrzeugen aus. Hier ist es wesentlich aufwendiger (und teurer!), die Fahrzeuge an die neuen Anforderungen anzupassen, weil die notwendigen Kamera - und Radarsystem nach strengen Vorgaben der Chassis-Hersteller eingerichtet und getestet werden müssen. 

Fazit

Die Pflicht für die neuen Assistenzsysteme in Reisemobilen wird die Fahrzeuge erheblich sicherer machen. Die komplexe Elektronik kostet natürlich Geld und wird die Basisfahrzeuge und damit letztlich die Reisemobile weiter verteuern. Außerdem stellt sich die Frage, ob man Assistenzsysteme bei älteren Fahrzeugen nachrüsten kann, die im Moment nicht von GSRII betroffen sind? Nachrüsten wäre aus Sicherheitsgründen für alle älteren Fahrzeuge sinnvoll, aber nachrüsten lassen sich diese hochkomplexen elektronischen Assistenzsystem im Moment noch nicht. Für den Zubehörbereich gibt es allerdings einfache Helfer wie Totwinkel- und Spurwechsel-Warner, welche die Sicherheit erhöhen und als Nachrüstprodukt erhältlich sind. |

Augen im Hinterkopf: Reisemobile müssen ab Juli 2026 mit allen von der GSRII-Verordnung geforderten Assistenzsystemen ausgerüstet sein, unter anderem einer Rückfahrhilfe, die Kollisionen vermeiden soll. © Werk

Verpflichtende Assistenzsysteme

GSR II zielt darauf ab, menschliche Fehler - eine der Hauptursachen für Unfälle - durch moderne Assistenzsysteme auszugleichen, und schreibt eine Reihe von Sicherheitssystemen vor, die schrittweise in neue Pkw, Lkw und Busse eingeführt werden müssen. 

Reisemobile mit Basisfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (N1) benötigen alle acht Assistenzsysteme, schwerere Fahrzeuge (N2) nur vier davon.

  • (N1) 1. Spurhalteassistent: Greift ein, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt.
  • (N1) 2. Notbremssystem mit Notbremssignal (AEB): Erkennt potenzielle Kollisionen - auch mit Fußgängern und Radfahrern - und bremst das Fahrzeug bei Bedarf automatisch ab.
  • (N1) 3. Reifendruck-Kontrollsystem 
  • (N1) 4. Anfahrassistent (wie Hill Holder) 
  • (N1) / (N2) 5. Alkoholbasierte Wegfahrsperre 
  • (N1) / (N2) 6. Müdigkeitserkennung: Überwacht das Fahrerverhalten und warnt bei Anzeichen von Ermüdung oder Ablenkung.
  • (N1) / (N2) 7. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Warnt den Fahrer, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird.
  • (N1) / (N2) 8. Rückfahrhilfe: Nutzt Kameras oder Sensoren, um den Bereich hinter dem Fahrzeug zu überwachen und Kollisionen zu vermeiden.

Black box

Dazu kommt ein „ereignisbezogener Datenspeicher“(EDR): Eine Art „Black Box“, die unfallrelevante Daten kurz vor, während und nach einer Kollision aufzeichnet, um Unfallursachen besser verstehen zu können. 

Sonstiges

Für größere Fahrzeuge wie Lkw und Busse gelten zusätzliche Anforderungen, darunter Systeme, die tote Winkel besser erkennen oder den Reifendruck überwachen.

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